Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDIATION LIKOM GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MEDIATION LIKOM GmbH regeln die Erbringung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen. Durch die Beauftragung der MEDIATION LIKOM GmbH erklärt sich die Vertragspartnerin / der Vertragspartner [im Folgenden nur noch Vertragspartner] mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Vertragsabschluss

Jeder Auftrag, den die MEDIATION LIKOM GmbH erhält, stellt ein Angebot an die MEDIATION LIKOM GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die MEDIATION LIKOM GmbH einen Auftrag in Textform bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Bestätigung in Textform durch die MEDIATION LIKOM GmbH. Das Textformerfordernis kann nicht mündlich abgeändert werden.

3. Vergütung

3.1. Angaben über die Kosten vertraglicher Leistungen der MEDIATION LIKOM GmbH, z.B. in Form von Honorar- und Kostensätzen gelten jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

3.2. Die MEDIATION LIKOM GmbH behält sich vor, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen. Die Rechnungen der MEDIATION LIKOM GmbH sind 15 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Soweit der Rechnungsbetrag aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, erhebt die MEDIATION LIKOM GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 3,00 für die Mahnung. Der Vertragspartner kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

3.3. Wenn eine Leistung mit einem falschen Preis ausgezeichnet oder beworben worden ist und der korrekte Preis höher ist, kontaktiert die MEDIATION LIKOM GmbH den Vertragspartner, um zu fragen, ob das Produkt zum korrekten Preis gebucht wird oder die Beauftragung storniert werden soll.

4. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Vertragspartners, Leistungsfreiheit

4.1. Der erste Schritt einer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Bedarfsanalyse, eine Beratung oder eine Trainingsvermittlung.

4.2. Ein aufgrund der Bedarfsanalyse erstelltes Konzept bildet die Grundlage des Leistungsprogramms der MEDIATION LIKOM GmbH.

4.3. Der Vertragspartner der MEDIATION LIKOM GmbH verpflichtet sich, alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Dem Vertragspartner werden von der MEDIATION LIKOM GmbH Arbeitsunterlagen für die Teilnahme von Schulungsleistungen zur Verfügung gestellt.

4.4. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien die MEDIATION LIKOM GmbH zeitlich und sachlich von der Leistungsverpflichtung. Dies gilt nicht für solche Ereignisse, die durch die MEDIATION LIKOM GmbH oder ihre Mitarbeiter/Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Von der Leistungsfreiheit setzt die MEDIATION LIKOM GmbH den Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis.

5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte

5.1. Das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten stehen ausschließlich der MEDIATION LIKOM GmbH zu.

5.2. Die Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Vertragspartners über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Die Vertragspartner erwerben an dem von MEDIATION LIKOM GmbH für sie entwickelten und gestalteten Leistungsprogramm ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist weder dem Vertragspartnern noch dem Teilnehmer ohne Erlaubnis gestattet.

5.3. Jede, auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Vertragspartnern bzw. dem Teilnehmer überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung der MEDIATION LIKOM GmbH eingeholt wird. Ebenso bedarf die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Vertragspartners ohne die weitere Beteiligung der MEDIATION LIKOM GmbH einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

6. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit, Datenschutz

6.1. Über die bei der Tätigkeit für den Vertragspartner erlangten Erkenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die MEDIATION LIKOM GmbH auch über die Dauer eines Vertragsverhältnisses hinaus gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.

6.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Mitarbeitern/Trainern der MEDIATION LIKOM GmbH gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und Aufträge, für den Vertragspartner direkt tätig zu werden.

6.3. Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von der MEDIATION LIKOM GmbH elektronisch gespeichert.

6.4. Die MEDIATION LIKOM GmbH ist berechtigt, den Namen des Vertragspartners und das Trainings-/Beratungsthema in ihrer Referenzliste zu führen. Der Vertragspartner kann in Textform widersprechen.

6.5. Die MEDIATION LIKOM GmbH ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Vertragspartner gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Vertragspartners für ihre weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.

7. Kündigung, Annahmeverzug

7.1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

a) Kündigung durch den Vertragspartner ohne wichtigen Grund / Ordentliche Kündigung

Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Vertragspartner ohne wichtigen Grund behält die MEDIATION LIKOM GmbH den Anspruch auf volle Vergütung der Leistungen, inklusive Honorare, Fahrtkosten und Materialkosten, abzüglich dessen, was die MEDIATION LIKOM GmbH durch die Aufhebung des Vertrages einspart oder durch anderweitige Engagements erwirbt. Der Vertragspartner muss diese Einsparungen nachweisen.

Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms (vgl. 4.2.) gekündigt, berechnet die MEDIATION LIKOM GmbH für die konzeptionellen Vorarbeiten bereits angefallene Kosten in voller Höhe.

Honorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnet die MEDIATION LIKOM GmbH anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Anwendungen und der Vorteile aus anderweitigen Engagements mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms/Prozentsatz der Vergütung, den die MEDIATION LIKOM GmbH erhält):
28 Tage 100%
56 Tage 50%
84 Tage 25%
Dem Vertragspartner wird der Nachweis erlaubt, dass der MEDIATION LIKOM GmbH tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

b) Kündigung durch den Vertragspartner aus wichtigem Grund

Bei Kündigung des Vertragspartners aus einem wichtigen Grund, den die MEDIATION LIKOM GmbH vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, hat die MEDIATION LIKOM GmbH nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen. Für eventuelle Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gilt die Ziff. 8.

c) Kündigt die MEDIATION LIKOM GmbH aus einem wichtigen Grund, den der Vertragspartner zu vertreten hat gilt 7.1 a) entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche der MEDIATION LIKOM GmbH bleiben vorbehalten.

d) Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Eingang per Post beim jeweiligen Vertragspartner (Vertragspartner/MEDIATION LIKOM GmbH) maßgeblich.

2. Im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Vertragspartners ist die MEDIATION LIKOM GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Obige Ziff. 7.1 c) gilt dann entsprechend. Unabhängig davon hat die MEDIATION LIKOM GmbH Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die MEDIATION LIKOM GmbH keine Kündigung ausspricht.

8. Rücktrittsvorbehalt / Zeitliche Verschiebung

8.1. Die MEDIATION LIKOM GmbH ist berechtigt, ein Seminar spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen ändern. Wesentliche Bedingungen sind solche, die für die Durchführung des Vertrags unabdingbar sind oder die Durchführung unzumutbar erschweren. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesen Fällen zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen für den Vertragspartner nicht, soweit die MEDIATION LIKOM GmbH den Grund für den Rücktritt nicht verschuldet hat.

8.2. Kann die MEDIATION LIKOM GmbH eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, verpflichtet sich die MEDIATION LIKOM GmbH, die Verschiebung rechtzeitig anzukündigen und mit den Vertragspartnern eine neue zumutbare Terminvereinbarung zu treffen. Die MEDIATION LIKOM GmbH verpflichtet sich, hierbei die Interessen des Vertragspartners ausreichend zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Vertragspartner nicht.

9. Haftung

Ansprüche des Vertragspartners oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der MEDIATION LIKOM GmbH oder deren Mitarbeiter/Trainer vor. Dies gilt insbesondere auch für eine Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung der MEDIATION LIKOM GmbH auf solche unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Dies gilt nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Auch für die Verletzung von Kardinalpflichten gilt das Vorstehende nicht. Soweit die Haftung der MEDIATION LIKOM GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.

10. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Vertragspartner kann seine Rechte aus einem mit der MEDIATION LIKOM GmbH geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass die MEDIATION LIKOM GmbH dem schriftlich zustimmt. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen der MEDIATION LIKOM GmbH ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

11. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

11.1. Gerichtsstand ist Ludwigsburg.

11.2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.